Die Bundesregierung hat in der COVID-19-Öffnungsverordnung die ab 19. Mai 2021 wirksamen Öffnungsschritte geregelt.

Für Vereine oder Betreiber einer Sportstätte besteht unter anderem die Verpflichtung zur Ausarbeitung eines COVID-19-Präventionskonzeptes.

Hier geht es zum Präventionskonzept des FC Raiffeisen Au

Das Wichtigste im Überblick:

  • Es gilt die 3G Regel:  geimpft, genesen oder getestet.
  • Es besteht FFP2 Masken Pflicht
  • Beim Eingang erfolgt eine Registrierung
  • Es muss ein Sitzplatz zugewiesen werden.

Wir bitten alle daran, sich an die Regeln zu halten!