Die Bundesregierung hat in der COVID-19-Öffnungsverordnung die ab 19. Mai 2021 wirksamen Öffnungsschritte geregelt.
Für Vereine oder Betreiber einer Sportstätte besteht unter anderem die Verpflichtung zur Ausarbeitung eines COVID-19-Präventionskonzeptes.
Hier geht es zum Präventionskonzept des FC Raiffeisen Au
Das Wichtigste im Überblick:
- Es gilt die 3G Regel: geimpft, genesen oder getestet.
- Es besteht FFP2 Masken Pflicht
- Beim Eingang erfolgt eine Registrierung
- Es muss ein Sitzplatz zugewiesen werden.
Wir bitten alle daran, sich an die Regeln zu halten!